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Lahrmann & Partner | Peter Lahrmann
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V.i.S.P. Peter Lahrmann
Steuer-Nr. 337/5156/1209 | FA Münster
Steuer-ID 41 312 509 877
USt-ID: DE 1924 15262
A. Haftung und Urheberrecht
B. Allgemeine Geschäftsbedingungen
C. Datenschutzerklärung
A. Haftung und Urheberrecht:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das LG Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links, die Inhalte der verlinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Laut dem Landgericht kann dies nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von den Inhalten der verlinkten Seiten distanziert. Dies tun wir hiermit, da wir auf die von uns verlinkten Seiten keinerlei Einfluss haben. Darüber hinaus machen wir uns weder den Inhalt noch die Aufbereitung der verlinkten Seiten zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unseren Webseiten ausgebrachten Links, welche nicht auf eine unserer eigenen Seiten verweisen.
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Urheberrechte Fotos:
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B. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Vertrauensgarantie
Sie können uns vertrauen. Wenn Ihnen ein Seminar, eine Ausbildung wider Erwarten nicht zusagt, können Sie das Training innerhalb des ersten Tages bis zur Mittagspause verlassen und bekommen den kompletten Seminarpreis zurück.
1. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als „Klienten“ bezeichnet. Die AGB werden vom Klienten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
2. Allgemeine Leistungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
Leistungsänderungen durch Lahrmann&Partner, die nach Zustandekommen des Vertrages notwendig werden, sind zugelassen, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, von Lahrmann&Partner, nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und soweit die Änderung nicht erheblich und für den Kunden zumutbar sind. Lahrmann&Partner hat dem Kunden Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären.
Trainingsunterlagen werden ebenso wie Coachingunterlagen nicht vom Seminarteilnehmer vervielfältigt und weiter gegeben.
2.1. Leistung Seminar
Das Honorar beinhaltet allein die Seminargebühr, sofern nicht anders angegeben. Etwaige Spesen, wie beispielsweise eine Hotelübernachtung, werden vom Teilnehmer entrichtet. Das volle Honorar für das Seminar ist fällig bis 5 Werktage vor Seminarbeginn. Wir behalten uns vor, angemeldete Teilnehmer, die das Honorar bis zu diesem Zeitpunkt nicht entrichtet haben, bei Bedarf vom Seminar auszuschließen. Unter bestimmten Umständen sind individuelle Zahlungsmodalitäten, z.B. Teilzahlungen möglich.
2.2. Leistung Coaching
Das Coaching kann auch telefonisch erfolgen. Die Dauer des Telefonats wird entsprechend als Sitzungszeit berechnet.
3. Haftung
Lahrmann&Partner übernimmt keine Haftung für einen mit der Maßnahme beabsichtigten Erfolg.
Wir übernehmen keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen oder Störung des Postweges entstanden sind.
Wir übernehmen auch keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Klienten, die durch die unwissentliche Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die von einem Virus infiziert worden sind.
Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Klient verantwortlich.
Wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel an Lahrmann&Partner meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.
Bei jeder Mängelrüge muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Kunde das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die die Verletzung eines Urheberrechts oder die Ansprüche Dritter als Grundlage hätten, übernehmen wir nicht.
Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist – hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert – und wir eine uns vom Klienten schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Klient zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.
Jeder der Teilnehmer/innen trägt die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltung und kommt für verursachte Schäden selbst auf.
4. Schweigepflicht
Lahrmann&Partner verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich Lahrmann&Partner, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Klienten an Lahrmann&Partner überlassenen Unterlagen, Dokumente an den Klienten zurückgesendet.
Wir können es jedoch nicht ausschließen, dass sich, insbesondere bei elektronischer Datenübertragung, unbefugte Dritte unrechtmäßigen Zugang zu diesen Daten verschaffen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden.
5. Zahlung
Die Vergütung unserer Leistungen erfolgt, sofern nicht anders angegeben, bis 10 Tage nach Erhalt der Rechnung (Datum des Poststempels oder des E-Mail-Versandes) ohne Abzug rein netto.
Alle Honorare verstehen sich in EURO zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.
6. Rücktritt
6.1. Kündigung infolge höherer Gewalt
Wird das Seminar oder das Coaching bei Vertragsabschluß infolge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfaßt, den Teilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Beförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Teilnehmer zur Last.
6.2. Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Trainern von Lahrmann&Partner in Kenntnis zu setzen. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
6.3. Rücktritt Coaching
Wird ein Coaching-Termin nicht 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, wird das Honorar auch fällig, wenn der Auftraggeber/die Auftraggeberin den Termin nicht wahrnimmt. Anderes gilt, wenn ein Krankheitsfall vorliegt, der erst am Tag des Coaching-Termines eingetreten ist und ein ärztliches Attest vorgelegt wird.
6.4. Rücktritt Seminar
Einzelbucher: Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie vom Seminar zurücktreten und es entstehen ihnen keine Kosten. Späterer Rücktritt ist möglich, wenn der freiwerdende Platz durch einen von dem ausfallenden Teilnehmer zu stellenden Ersatzteilnehmer besetzt wird. Ist dies nicht möglich, ist die volle Kursgebühr zu zahlen.
Gruppenbuchung: Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn kann die Gruppe vom Seminar zurücktreten und es entstehen ihnen keine Kosten. Später ist die volle Kursgebühr zu zahlen.
6.5. Regelung bei Kursabsagen
Sollte Lahrmann&Partner aus wichtigen Gründen (z.B. Erkrankung des Trainers oder Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl) gezwungen sein, den Kurs abzusagen, so zahlen wir die Teilnehmergebühr unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Für die Teilnehmer besteht kein Rücktrittsrecht, wenn wir aus triftigen Gründen den vorgesehenen Kursleiter oder -ort wechseln müssen. Sollte ein Trainer verhindert sein, stellen wir einen adäquaten Ersatz oder erstatten das für den Tag fällige Teilnehmergebühr.
Wir kündigen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, daß die uns entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung , eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn wir Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben. Den eingezahlten Teilnahmepreis erhalten Sie unverzüglich zurück. Zusätzlich erstatten wir pauschal Ihren Buchungsaufwand, sofern Sie von unserem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.
7. Salvatorische Klausel
Sollte mindestens eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so gilt dies nicht automatisch für sämtliche anderen Bestimmungen der AGB
Peter Lahrmann | Stand Mai 2021. Alle Rechte vorbehalten.